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Wertpapierinstitute

Neben der klassischen Steuer- und Rechtsberatung bieten wir ebenso Beratungen für diverse andere Spezialgebiete und Fachbereiche an. Lesen Sie hier mehr darüber!

Wir haben uns auf die Prüfung und Beratung von kleinen Wertpapierinstituten spezialisiert.

Im Bereich der Wirtschaftsprüfung nehmen wir Prüfungen von Wertpapierinstituten mit Zulassung nach § 15 WpIG sowie Prüfungen nach § 89 WpHG vor.

Typische erlaubnispflichtige Tatbestände unserer Mandanten sind:

  • Anlagevermittlung gem. § 2 Nr. 3 WpIG
  • Anlageberatung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG
  • Abschlussvermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG
  • Finanzportfolioverwaltung gem. 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG
  • Eigengeschäft gem. § 15 Abs. 3 WpIG
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