Jahresabschluss / Konzernabschluss
Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die steuerverschärfende Rechtslage macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Unser Team steht Ihnen gerne mit umfassendem Know-how zur Verfügung.
Suchen Sie eine Antwort auf diese Fragen?
- Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss, Steuerbilanz und Gewinnermittlung und was muss ich für mein Unternehmen machen?
- Was ist eigentlich ein DiFin?
- Muss ich die Zahlen meines Unternehmens wirklich offenlegen?
- Was heißt: Prüfung des Jahresabschlusses? Wann muss eine Prüfung durchgeführt werden und für wen?
- Wann muss ich einen Konzernabschluss machen und wer interessiert sich dafür?
Ziel/Nutzen
Sie erhalten:
- einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, der nach Ihren Vorgaben erstellt ist
- eine Steuerbilanz oder steuerliche Gewinnermittlung, die nach den steuerlichen Vorschriften erstellt ist und elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird (sog. E-Bilanz)
- einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen die Möglichkeiten aufzeigt, durch die Sie Ihren Jahresabschluss gestalten können
- ein aussagefähiges Zahlenwerk mit dem Sie auch Ihr Unternehmen steuern können
- eine den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechenden Offenlegung, die wir gerne für Sie an den elektronischen Bundesanzeiger übersenden
- einen digitalen Finanzbericht (DiFin), den wir auf Ihren Wunsch direkt an Ihre Bank elektronisch übermitteln.
Weitere Zusatzleistungen
- Erstellung von konsolidierten Abschlüssen für alle Ihre Unternehmen z.B. für die Vorlage bei der Bank
- Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts
- Cash-flow Analysen und Erstellung von Kapitalbedarfsrechnungen